Schenkungen und Erbschaftssteuer bei Immobilien in München – Was Sie wissen sollten!

Schenken oder vererben Sie eine Immobilie? Die steuerlichen Regelungen rund um die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind oft komplex, besonders bei Immobilien. Wenn Sie in München oder Umgebung eine Immobilie besitzen und diese an Ihre Kinder oder andere Verwandte übertragen möchten, gibt es einiges zu beachten. Die Weitergabe von Immobilien an die nächste Generation oder andere ist herausfordernd. Hier erfahren Sie in einem ersten Überblick, wie die Schenkung und Erbschaft von Immobilien funktioniert und welche steuerlichen Freibeträge und Steuersätze dabei eine Rolle spielen.

1. Wann ist es sinnvoll, Immobilien zu verschenken? 🤔

Die Schenkung einer Immobilie kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Steuerliche Vorteile nutzen: Durch die rechtzeitige Schenkung können Sie Erbschaftssteuer minimieren und den Freibetrag voll ausschöpfen. Besonders bei Immobilien, deren Wert steigt, kann eine frühzeitige Schenkung eine hohe Steuerlast im Erbfall vermeiden. 💸

  • Vermögen weitergeben: Mit der Schenkung einer Immobilie an Ihre Kinder oder Enkel können Sie Vermögen innerhalb der Familie weitergeben, noch zu Lebzeiten von steuerlichen Freibeträgen profitieren und Ihre Nachkommen für die Zukunft absichern. 👨‍👩‍👧‍👦

  • Erbstreitigkeiten vermeiden: Durch Schenkungen im Voraus wird der Erbprozess vereinfacht und mögliche Konflikte zwischen den Erben werden vermieden. ⚖️

2. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer – Was ist der Unterschied? 🔍

  • Erbschaftssteuer: Diese Steuer wird fällig, wenn Sie eine Immobilie erben. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge.

  • Schenkungssteuer: Wenn Sie eine Immobilie verschenken, fällt Schenkungssteuer an. Auch hier gibt es Freibeträge, die es ermöglichen, die Steuerlast zu reduzieren.

3. Freibeträge und Steuerklassen bei Immobilien 💼

Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. In Deutschland gelten – liegen gemäß § 16 ErbStG – folgende Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 € Freibetrag, Steuerklasse I

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag, Steuerklasse I

  • Enkel: 200.000 € Freibetrag, Steuerklasse I

  • Andere Verwandte und Nicht-Verwandte: 20.000 € Freibetrag, Steuerklasse III

Diese Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Bei Schenkungen im Wert von mehr als den Freibeträgen fällt eine Steuer an, die progressiv ansteigt.

Verschiedene Schenkungen werden zusammengerechnet, soweit sie innerhalb von 10 Jahren vorgenommen wurden.

4. Steuersätze bei Schenkungen und Erbschaften 📊

Je nach Steuerklasse und Wert der Schenkung oder Erbschaft steigen die Steuersätze:

  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7% bis 30% auf den Betrag, der den Freibetrag überschreitet.

  • Steuerklasse III (alle anderen): 30% bis 50% auf den überschreitenden Betrag.

Beispiel: Schenken Sie Ihrer Tochter eine Wohnung im Wert von 700.000 €, wird der Betrag von 400.000 € steuerfrei sein, während auf die verbleibenden 300.000 € Steuern anfallen.

5. Wie wirkt sich der Immobilienwert auf die Steuer aus? 🏡

Bei der Schenkung oder Erbschaft von Immobilien wird der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen. Der Wert der Immobilie kann sich im Laufe der Zeit ändern, was bedeutet, dass eine frühzeitige Schenkung steuerliche Vorteile bieten kann, besonders wenn die Immobilie an Wert gewinnt. 📈

 

6. Steuergestaltung bei Immobilien in München 🏙️

In einer Stadt wie München, in der Immobilienpreise hoch sind, kann es besonders vorteilhaft sein, Immobilien bereits zu Lebzeiten zu verschenken. Es kann auch sinnvoll sein mit Wohnrecht oder Nießbrauch zu verschenken. München zählt zu den Top-Standorten für Immobilien in Deutschland, und eine frühe Schenkung kann dazu beitragen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Besonders bei denkmalgeschützten Immobilien oder Wohnungen im Stadtzentrum könnte dies eine lohnende steuerliche Strategie sein.

7. Unsere Beratung für Immobilien in München 🤝

Als Immobilienmakler in München sind uns steuerliche und rechtliche Aspekte von Immobilien nicht unbekannt. Wenn Sie darüber nachdenken, Immobilien zu verschenken oder zu vererben, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an.

Allerdings haften wir in steuerlichen und rechtlichen Themen nicht. Schließlich sind wir keine Steuerberater oder Rechtsanwälte, sondern Immobilienmakler. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine individuelle und aktuelle Beratung zu erhalten.

Fazit

Schenkungen und Erbschaften sind ein wichtiger Teil der Vermögensplanung. Besonders in München, wo Immobilienwerte hoch sind, können rechtzeitige Schenkungen erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Auch das Einräumen von Nießbrauch oder Wohnrecht kann zielführend sein.

Wenn Sie Fragen zur Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Nießbrauch, Wohnrecht oder der Übertragung von Immobilien in München haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. 💬

Warum mit uns zusammenarbeiten?

Ganz einfach:

  • Fachkompetenz: Als Immobilienmakler in München und der Metropolregion kennen wir uns aus. 💼

  • Langjährige Erfahrung: Wir bieten eine langjährige Expertise in der Unterstützung bei Immobilienverkäufen und -schenkungen. ⏳

  • Individuelle Beratung: Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein und unterstützen Sie, um die zu Ihnen passende Lösungen zu finden. 🌟

Kontaktieren Sie uns wenn Sie Unterstützung bei der Weitergabe von Immobilien in die nächste Generation in München benötigen. 📞

 

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Friedhart Reiner

Geschäftsführer und Immobilienmakler

Anja Ass

Immobilienmaklerin

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