Eine Sanierungspflicht nach Energieeffizienzklasse (z. B. Klasse G oder H) besteht nicht automatisch. Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes, wie sie im Energieausweis ausgewiesen wird, dient primär der Information und Vergleichbarkeit – nicht als unmittelbare rechtliche Grundlage für Sanierungspflichten.
Trotzdem kann eine schlechte Energieklasse indirekt Sanierungsbedarf anzeigen, weil sie auf bauliche oder technische Mängel hinweist, die unter bestimmten Voraussetzungen saniert werden müssen.
1. Was sind die Energieeffizienzklassen?
Im Energieausweis wird ein Gebäude auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) bewertet. Diese Einteilung basiert auf dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a).
Energieklasse | Endenergiebedarf (kWh/m²a) | Bedeutung |
A+ bis B | bis ca. 75 | Sehr effizient |
C bis E | ca. 75–150 | Durchschnitt |
F bis H | über 150 | Sanierungsbedürftig bis extrem ineffizient |
2. Gibt es eine Pflicht zur Sanierung ab Klasse G oder H?
❌ Nein, die Energieklasse allein begründet keine Sanierungspflicht oder Sanierungszwang.
Aber:
Gesetzliche Sanierungspflichten oder gar eine Zwangssanierung ergeben sich nicht aus der Energieklasse, sondern aus konkreten baulichen Merkmalen des Gebäudes (z. B. alte Heizung, fehlende Dämmung), wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind.
3. Was führt in der Praxis zu Sanierungspflicht – auch bei schlechter Energieklasse?
🔧
Konkrete Auslöser für Sanierungspflicht nach GEG (unabhängig von Energieklasse):
- Heizkessel älter als 30 Jahre (kein Brennwert/Niedertemperatur) → muss ausgetauscht werden
- Keine Dämmung der obersten Geschossdecke → muss nachgerüstet werden
- Ungedämmte Heizungsrohre → müssen gedämmt werden
- Eigentümerwechsel bei Ein- oder Zweifamilienhaus → Käufer muss o. g. Maßnahmen binnen 2 Jahren umsetzen
4. Zukunftsausblick – EU-Richtlinie: Mindeststandard in Planung
Die EU hat mit der Gebäuderichtlinie (EPBD) ambitionierte Pläne:
- Gebäude mit den schlechtesten 15 % der Energieeffizienz (meist Klasse G) sollen schrittweise saniert werden müssen – zuerst im Nichtwohngebäudebereich, später auch im Wohnbereich.
- In Deutschland ist noch keine nationale Umsetzung verabschiedet, eine Debatte läuft aber (Stand: Mai 2025).
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5. Fazit:
Es gibt keine gesetzliche Sanierungspflicht ab einer bestimmten Energieklasse wie G oder H und somit auch keinen Sanierungszwang.
Verpflichtungen ergeben sich aus bautechnischen Kriterien, nicht direkt aus dem Energieausweis.
Die Energieklasse ist jedoch ein Warnsignal, dass das Gebäude potenziell sanierungspflichtige Mängel aufweist
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