„Brauche ich wirklich einen Energieausweis? Ich will doch nur verkaufen oder vermieten!“
Diese Frage hören wir als Immobilienmakler bei Wohnref München immer wieder – und sie ist völlig verständlich. Denn viele Eigentümer sind unsicher, wann genau ein Energieausweis vorgeschrieben ist, ob er auch für ihre Immobilie gilt und was passiert, wenn keiner vorgelegt wird.
Deshalb haben wir dir hier einen klaren Überblick zusammengestellt: Was sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Welche Ausnahmen gibt es? Und welche Form des Ausweises brauchst du wirklich?
Wann ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben?
Laut § 80 GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der Energieausweis verpflichtend bei:
🏡 Verkauf einer Immobilie
Du musst den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Beim Vertragsabschluss muss der Ausweis dem Käufer unverzüglich übergeben werden.
📝 Vermietung oder Verpachtung
Auch hier gilt: Vorlage bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG), Übergabe beim Abschluss des Miet- oder Pachtvertrags.
🏗️ Neubau
Als Bauherr bist du verpflichtet, vor Bezugsfertigkeit einen Energieausweis erstellen zu lassen (§ 81 GEG).
🔧 Umfangreiche Sanierungen
Werden Änderungen an der Außenhülle (z. B. Fassade, Dach, Fenster) vorgenommen, ist ggf. ein neuer Energieausweis nötig (§ 80 Abs. 3 GEG).
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Laut § 87 GEG musst du in kommerziellen Immobilienanzeigen folgende Angaben aus dem Energieausweis aufführen:
Art des Energieausweises (Bedarf/Verbrauch)
Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger der Heizung
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse (sofern im Ausweis angegeben)
🔍 Das gilt für Online-Portale, Zeitungsanzeigen und Schaufensteraushänge!
Wann braucht man keinen Energieausweis?
Es gibt einige Ausnahmen laut § 79 GEG. Kein Energieausweis ist erforderlich für:
🏛️ Baudenkmäler
🏠 Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
🧯 Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden
🏚️ Abrissobjekte (nachweislich zur Beseitigung bestimmt)
Welche Arten von Energieausweisen gibt es und wie lange sind diese gültig?
📉 Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre
Günstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten
Zugelassen für die meisten Gebäude ab Baujahr 1977
🏗️ Bedarfsausweis
Errechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Baujahr, Dämmung, Fenster, Heizung etc.
Pflicht laut § 82 GEG für:
Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten,
Bauantrag vor dem 01.11.1977,
sofern nicht nachträglich energetisch saniert
📅 Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 85 GEG). Danach musst du ihn erneuern lassen, wenn du die Immobilie erneut vermarktest.
⚠️ Bußgelder bei Pflichtverstoß
Wer gegen die Vorlage- oder Informationspflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (§ 108 GEG).
Fazit:
Ein gültiger Energieausweis ist für Verkäufer und Vermieter nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiges Verkaufsargument. Er signalisiert Transparenz und zeigt potenziellen Käufern oder Mietern, wie effizient die Immobilie ist.
🔑 Tipp: Bei Unsicherheiten hilft ein qualifizierter Energieberater – oder dein Immobilienmakler des Vertrauens.
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