Um die Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien in Deutschland zu erhalten, gibt es mehrere Anlaufstellen, die je nach Art der Förderung und Region variieren können. Hier sind die wichtigsten Institutionen, an die sich Immobilienkäufer und -eigentümer wenden sollten:
1. Denkmalschutzbehörden der Bundesländer
Die jeweiligen Denkmalschutzbehörden auf Landesebene sind in der Regel die ersten Ansprechpartner, wenn es um Fördermittel für die Sanierung und Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien geht. In München ist dies die Bayerische Denkmalschutzbehörde. Diese Behörden bieten oftmals spezielle Förderprogramme für die Restaurierung von Denkmalen an, die teilweise mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen verbunden sind.
- Ansprechpartner: Bayerische Denkmalschutzbehörde
- Kontakt: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
2. Bundesamt für Denkmalschutz
Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien gibt es auch beim Bundesamt für Denkmalschutz. Es bietet über das Denkmalschutz-Sonderprogramm finanzielle Unterstützung für die Restaurierung von national wertvollen Denkmälern. Hier können Zuschüsse für die Sanierung und Erhaltung historischer Gebäude beantragt werden.
- Kontakt: Bundesamt für Denkmalschutz
3. Förderbanken und Investitionsbanken
Viele Bundesländer und Kommunen haben Förderbanken, die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien anbieten. Diese Förderbanken arbeiten oft in Kooperation mit den Denkmalschutzbehörden und bieten zusätzlich zu den Steuervergünstigungen einen finanziellen Zuschuss oder ein Darlehen.
- Beispiel: In Bayern ist die Bayerische Landesbank (BLB) eine wichtige Anlaufstelle für Förderdarlehen.
- Kontakt: Bayerische Landesbank
4. Kommunale Förderprogramme
Neben den landes- und bundesweiten Förderungen gibt es auch kommunale Förderprogramme. In München können Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien bei der Stadtverwaltung oder dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung nach speziellen Fördermitteln fragen, die für die Sanierung von Kulturdenkmalen zur Verfügung stehen.
- Ansprechpartner: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stadt München
- Kontakt: Stadt München – Denkmalschutz
5. Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet ebenfalls Förderungen und Stipendien für denkmalgeschützte Objekte an, insbesondere für Restaurierungsprojekte von historischen Gebäuden und Denkmälern. Diese Stiftung kann eine wertvolle Ressource für private Eigentümer sein, die eine Sanierung ihres Denkmals in Angriff nehmen wollen.
- Ansprechpartner: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
6. Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht
Für steuerliche Fragen zu den Abschreibungen und der Steuererklärung bei denkmalgeschützten Immobilien ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden. Diese Experten können dabei helfen, die besten steuerlichen Möglichkeiten zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle Steuervergünstigungen korrekt geltend gemacht werden.
Fazit
Für Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien sollten sich Immobilienkäufer und -eigentümer vor allem an die Denkmalschutzbehörden der Bundesländer, die Bundesamt für Denkmalschutz, sowie an lokale Förderbanken und kommunale Stellen wenden. Sie bieten sowohl finanzielle Unterstützung als auch wertvolle Beratung. In vielen Fällen können steuerliche Vorteile und Förderungen miteinander kombiniert werden, was die Instandhaltung und Sanierung erheblich günstiger macht.