Grundstück verkaufen? Ihr Grundstücksmakler in München hilft Ihnen dabei!

1. Grundstücksverkauf leicht gemacht – mit Ihrem Experten aus München

Grundstücksmakler
Grundstück München und Bayern

Der Verkauf eines Grundstücks ist eine bedeutende Entscheidung. Sie umfasst viele Aspekte: Von der Wertermittlung über die zielgerichtete Vermarktung bis hin zur sicheren Abwicklung. Der Grundstücksmakler kennt die verschiedenen Zielgruppen (Bauträger, Projektierer, Finanzierer, aber auch Privatkunden) und deren unterschiedliche Zahlungsbereitschaft. Und er bringt auch für komplex gelagerte Fälle die notwendige Expertise mit. Als Grundstücksmakler in München und in Bayern unterstützen wir Sie dabei, den passenden Verkaufspreis für Ihr Grundstück zu erzielen. wir sind effizient, sicher und professionell.

2. Was ist ein Grundstücksmakler?

Ein Grundstücksmakler ist ein Immobilienexperte, der sich auf den Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken spezialisiert hat, oft sind es auch Grundstücke mit Altbestand. Seine Aufgabe besteht darin, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen. Er steuert den Verkaufsprozess und findet eine optimale Lösung für beide Parteien. Mit den Besonderheiten des Grundstücksverkaufs ist ein Grundstücksmakler bestens vertraut. Besonders in einer dynamischen Stadt wie München und im Freistaat Bayern sind Fachwissen und Marktkenntnis entscheidend, um das volle Potenzial eines Grundstücks auszuschöpfen.

 

3. Warum die Beauftragung eines Grundstücksmaklers sinnvoll ist

Viele Grundstücksbesitzer stehen vor der Frage: Soll ich mein Grundstück privat verkaufen oder einen Makler beauftragen? Hier sind einige Vorteile eines erfahrenen Grundstücksmaklers in München:

Professionelle Wertermittlung: Der richtige Verkaufspreis ist entscheidend. Ein Makler analysiert den Markt und bestimmt den optimalen Preis für Ihr Grundstück.
Gezielte Vermarktung: Die Zielgruppen und die passenden Kanäle zu den Zielgruppen sind wesentlich. Mit einer fundierten Strategie und modernen Methoden erreicht Ihr Grundstück die richtigen Interessenten.
Rechtliche Sicherheit: Verträge, Genehmigungen und rechtliche Fallstricke – mit einem Experten an Ihrer Seite sind Sie auf der sicheren Seite.
Verhandlungsgeschick: Ein Makler führt professionelle Preisverhandlungen und erzielt den besten Deal für Sie.
Zeiteinsparung: Ein Makler nimmt Ihnen den gesamten Verkaufsprozess ab – von der Exposéerstellung bis zur notariellen Abwicklung.

4. Was ist beim Grundstücksverkauf wichtig?

Damit Ihr Grundstücksverkauf reibungslos verläuft, sollten folgende Punkte beachtet werden:

🏡 Grundstück bewerten lassen: Ein professioneller Grundstücksmakler bestimmt den realistischen Marktwert.
📜 Rechtliche Grundlagen klären: Bebaubarkeit, Altlasten und Grundbucheinträge müssen geprüft werden.
📢 Erfolgreiche Vermarktung: Hochwertige Präsentation und gezielte Werbung sind entscheidend, um den richtigen Käufer zu finden.
💰 Verhandlungen professionell führen: Ein erfahrener Grundstücksmakler setzt Ihre Interessen durch.
✍️ Sichere Kaufabwicklung: Notarielle Beurkundung und reibungslose Übergabe garantieren einen sicheren Abschluss.

5. Fazit: Ein Grundstücksmakler spart Zeit, Geld und Nerven

Baugrundstück

Der Verkauf eines Grundstücks erfordert Fachwissen, Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick. Als Grundstücksmakler in München, in der Metropolregion und ganz Bayern unterstützen wir Sie dabei, einen angemessenen Marktpreis zu erzielen – mit Sicherheit und ohne Stress.

Möchten Sie Ihr Grundstück in München oder Bayern verkaufen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir begleiten Sie professionell durch den gesamten Verkaufsprozess!

Ein Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert, der den Bodenpreis pro Quadratmeter einer bestimmten Fläche oder Lage widerspiegelt. Er wird von den zuständigen Behörden in Deutschland auf der Grundlage von Kaufpreissammlungen ermittelt. Der Bodenrichtwert dient als Referenzwert für die Bewertung von Grundstücken und wird unter anderem von Immobilienmaklern, Gutachtern und Banken zur Ermittlung des Wertes von Grundstücken herangezogen.

Der Bodenrichtwert bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück, auf dem sich die Immobilie befindet, und berücksichtigt nicht den Wert der darauf errichteten Gebäude. Er kann je nach Region, Stadtteil und Straße variieren, da Faktoren wie Infrastruktur, Nachfrage, Lage und andere Merkmale den Wert des Grundstücks beeinflussen können.

Ein Notarkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar eröffnet wird, um Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf oder einer ähnlichen Transaktion zu sichern. In der Regel wird das Notarkonto vom Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie eröffnet.

Wenn ein Käufer ein Notarkonto eröffnet, überweist er den Kaufpreis auf das Konto des Notars. Der Notar verwahrt das Geld auf dem Treuhandkonto und gibt es erst frei, wenn alle Bedingungen des Vertrags erfüllt sind. Auf diese Weise dient das Treuhandkonto des Notars als Sicherheit für beide Parteien: Der Käufer hat die Gewissheit, dass das Geld erst freigegeben wird, wenn der Verkäufer alle Bedingungen erfüllt hat, und der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er den Kaufpreis erhält, wenn er seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Das Notarkonto wird in der Regel von einem Notar eröffnet und verwaltet, der neutral und unabhängig von beiden Parteien ist. Der Notar überwacht die Erfüllung der Bedingungen und gibt das Geld erst frei, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Das Notarkonto ist daher eine gängige Methode zur Absicherung von Immobilienkaufverträgen.

Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der das Recht einer Person auf Übertragung des Eigentums an einer Immobilie sichert. Wenn ein Vertrag über den Verkauf einer Immobilie abgeschlossen wird, kann der Käufer eine Auflassungsvormerkung beantragen, um sein Recht auf das Eigentum an der Immobilie zu sichern.

Die Auflassungsvormerkung (oder Eigentumsübertragungsvormerkung) wird im Grundbuch eingetragen und verleiht dem Käufer ein vorläufiges Eigentumsrecht an der Immobilie. Sie gewährleistet, dass der Käufer sein Eigentumsrecht an der Immobilie im Falle von Zwischenverfügungen, wie z. B. Insolvenz oder Zwangsversteigerung des Verkäufers, trotzdem behalten kann. Die Auflassungsvormerkung bleibt so lange in Kraft, bis der Kaufvertrag vollständig erfüllt und die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen ist.

Die Eigentumsübertragungsvormerkung wird in der Regel von einem Notar beantragt und eingetragen. Der Eintragungsprozess ist mit Kosten verbunden, die in der Regel vom Käufer zu tragen sind. Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz des Käufers beim Kauf einer Immobilie und stellt sicher, dass der Käufer seine Eigentumsrechte an der Immobilie nicht aufgrund unvorhergesehener Ereignisse verliert.

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über eine Immobilie eingetragen werden, wie z. B. Eigentümer, Grundstücksgröße, Belastungen und Hypotheken. Es dient als Nachweis für das Eigentum und die Rechte an der Immobilie.

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Gebäude zu nutzen und zu verwalten, muss aber für die Nutzung des Grundstücks eine jährliche Erbpacht an den Grundstückseigentümer zahlen.

Miete wird für die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses gezahlt, während Pacht die Nutzung von Grundstücken oder Räumlichkeiten für kommerzielle Zwecke bezeichnet. Pacht wird in der Regel für einen längeren Zeitraum abgeschlossen als Mietverträge und bezieht sich oft auf landwirtschaftliche oder gewerbliche Flächen.

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Friedhart Reiner

Geschäftsführer und Immobilienmakler

Anja Ass

Immobilienmaklerin

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